Fit für die DSGVO
Verantwortliche und Auftragsverarbeiter müssen nach Art. 5 Abs. 1 Buchstabe f Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Integrität und Vertraulichkeit der Daten schützen. Das geschieht bei der E-Mail-Kommunikation durch entsprechende Technikgestaltung und durch technisch-organisatorische Maßnahmen. Worauf müssen Sie dabei genau achten?
Verantwortliche und Datenschutzbeauftragte können sich hierfür an der Orientierungshilfe des Arbeitskreises „Technische und organisatorische Datenschutzfragen“ der Datenschutzkonferenz entlanghangeln.
Lesen Sie außerdem: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Videoüberwachung rechtmäßig ist? Das ist eine Standardfragestellung für jeden DSB. Eine umfangreiche Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz bietet Rat und Unterstützung.