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Ausgabe
24. September 2020

26. Trainingseinheit: Datenschutz und Kartellrecht

ABO

Die Nutzungsbedingungen von Facebook sehen vor, die personenbezogenen Daten der Anwender umfangreich zu verarbeiten. Das betrifft auch Daten, die nicht auf Facebook-Webseiten, sondern bei einer Facebook-unabhängigen Internetnutzung erfasst werden.

Das Bundeskartellamt hat Facebook untersagt, diese Daten ohne Einwilligung der Nutzer zu verarbeiten. Hier stellt sich die Frage: Darf das Bundeskartellamt das?

Lesen Sie außerdem, was der Bundesbeauftragte für den Datenschutz zum Thema „Stellung und Aufgaben von Datenschutzbeauftragten“ zu sagen hat.

Vor allem neu bestellte Datenschutzbeauftragte (DSB) in Behörden und Betrieben fragen sich: Wie ist eigentlich meine Stellung im Unternehmen/in der Behörde? Und welche Aufgaben habe ich?

Eine kostenlose Broschüre des Bundesbeauftragten hilft weiter.

Dateigröße:
1.16MB
Seitenanzahl:
11
Dateiformat:
pdf
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