27. Trainingseinheit: Schutz personenbezogener Daten in E-Mails
ABO
Verantwortliche und Auftragsverarbeiter müssen nach Art. 5 Abs. 1 Buchstabe f Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Integrität und Vertraulichkeit der Daten schützen. Das geschieht bei der E-Mail-Kommunikation durch entsprechende Technikgestaltung und durch technisch-organisatorische Maßnahmen. Worauf müssen Sie dabei genau achten?
Verantwortliche und Datenschutzbeauftragte können sich hierfür an der Orientierungshilfe des Arbeitskreises „Technische und organisatorische Datenschutzfragen“ der Datenschutzkonferenz entlanghangeln.
Lesen Sie außerdem: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Videoüberwachung rechtmäßig ist? Das ist eine Standardfragestellung für jeden DSB. Eine umfangreiche Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz bietet Rat und Unterstützung.
Dateigröße:
1.57MB
Seitenanzahl:
13
Dateiformat:
pdf
+
Ausgabe herunterladen mit Fit für die DSGVO+
Sie haben noch kein Abo und möchten die Ausgabe herunterladen?
Gezielte Trainingseinheiten ...
... zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung
Konkrete Handlungsempfehlungen ...
..., welche Prozesse angepasst oder neu geschaffen werden müssen
Kernaussagen der DSGVO & begleitender Arbeitspapiere ...