Verantwortliche sind nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet, die von ihnen verarbeiteten personenbezogenen Daten zu löschen, wenn entweder der Verarbeitungszweck erreicht ist oder die betroffene Person die Löschung verlangt.
Damit Löschvorgänge systematisch ablaufen und sich auch gegenüber der Aufsichtsbehörde nachweisen lassen, müssen Verantwortliche Löschkonzepte erarbeiten. Das gilt auch für Personalakten. Doch wie sieht ein Löschkonzept für Personalakten aus und worauf ist besonders zu achten?
Lesen Sie außerdem: Kamera-Attrappen verarbeiten keine Daten. Dennoch sieht sich die Datenschutzaufsicht solche Geräte ganz genau an. Manchmal führt das sogar zu förmlichen Bescheiden der Datenschutzaufsicht. Dann kann es richtig unangenehm werden. Erfahren Sie, wann Sie mit Attrappen vorsichtig sein müssen.
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1.09MB
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14
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